Beratungsfelder
Die Interessenschwerpunkte der Kanzlei Fuchs liegen auf den Gebieten:
- Arbeitsrecht für Arbeitnehmer
Die Rechtsanwaltskanzlei Fuchs hat sich darauf spezialisiert, Arbeitsnehmerinteressen zu vertreten. Im Gegensatz zu vielen anderen Anwälten für Arbeitsrecht, werden hier ausschließlich Arbeitnehmer vertreten. Unsere Mandanten sollen ihre Arbeitsplatzprobleme bei uns gut aufgehoben wissen und positiv in die Zukunft blicken können. Hierzu gehören z.B. ungerechtfertigte Kündigungen, incl. Mobbingfälle, säumige Lohnfortzahlungen, etc. Unser Einsatz gilt dem Erhalt des Arbeitsplatzes oder einer fairen Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Dafür steht die Rechtsanwaltskanzlei Fuchs, mit ihrer Erfahrung, ihrer Kompetenz und ihrem Engagement.
- Bankrecht für Verbraucher
Wenn Sie sich als Bankkunde von Ihrer Bank oder Finanzdienstleister schlecht beraten fühlen, prüfe ich für Sie Ihre Ansprüche und helfe bei der Durchsetzung. Zu diesem großen und komplexen Themenfeld können nur einige Beispiele aufgeführt werden:
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Ungerechtfertigte Kreditkündigung
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Inanspruchnahme aus Bürgschaften und Grundschulden
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Kreditabwicklung
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Fehlerhafte Anlageberatung
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- Ordnungswidrigkeitenrecht
Eine Ordnungswidrigkeit ist nach dem deutschen Recht eine Gesetzesübertretung (genau: eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, für die das Gesetz als Ahndung nur ein Bußgeld vorsieht). Bei manchen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung kann neben dem Bußgeld auch ein Fahrverbot von maximal drei Monaten verhängt werden.
Der moderne Gesetzgeber sieht es bei leichten Rechtsverstößen als ausreichend an, nicht mit dem Mittel der Strafe zu reagieren, sondern nur mit Bußgeldern. Dies gilt hauptsächlich für leichte Fälle der Gefährdung oder Beeinträchtigung von Rechtsgütern anderer Personen (z. B. Verstöße gegen die Straßenverkehrs-Ordnung), aber auch für Fälle des Ungehorsams gegenüber Verwaltungsvorschriften (z. B. die Verletzung einer Meldepflicht).
- Privates Baurecht
Das Private Baurecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen den privaten Baubeteiligten. Der Schwerpunkt liegt bei den Beziehungen zwischen demjenigen, der ein Bauwerk in Auftrag gibt (Bauherr) und den Beteiligten, welche das Bauwerk planen und ausführen (wie z.B. Architekten, Ingenieure, Bauunternehmen und Handwerker).
Zu den Aufgaben auf diesem Gebiet, zählen insbesondere folgende Tätigkeiten:
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baubegleitende Beratung von Bauunternehmern, Architekten, Ingenieuren und Bauherren vom Vertragsabschluss bis zur Abnahme des Bauwerks. Auch bei auftretenden Bauzeitverzögerungen und anderen Leistungsstörungen, Baumängeln und Abrechnungsproblemen
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gerichtliche und außergerichtliche Vertretung von Interessen von Bauunternehmen, Architekten, Ingenieuren und Bauherren, auch von rechtsschutzversicherten Bauherren einschließlich der Klärung der Deckungszusage mit der Rechtsschutzversicherung
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- Verkehrszivilrecht
Sie haben einen Verkehrsunfall und die gegnerische Versicherung will nicht zahlen. Oder sie will nur einen Teil zahlen, weil Sie angeblich ein Mitverschulden trifft? Es gibt darüber hinaus noch Probleme, weil noch andere Personen beteiligt waren? Außerdem waren Sie nur der Fahrer und nicht der Halter?
Mit diesen Fragen beschäftigt sich das Verkehrszivilrecht. Es geht oftmals um verschiedene Ansprüche, um verschiedene Personen, mehrere Geschädigte und/oder mehrere Unfallverursacher und darüber hinaus liegen meist sich widersprechende Angaben zum Unfallhergang vor.
Da sich die Angelegenheit oft sehr kompliziert gestaltet, sollten Sie sich in jedem Fall anwaltlich vertreten lassen. Beachten Sie, dass die Abwicklung von Schäden aus einem Verkehrsunfall durch einen Anwalt nur möglich ist, wenn Sie Geschädigter sind und Schadensersatzansprüche gegen den Verursacher geltend machen. Die Kosten des Anwalts übernimmt in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung. Sind Sie rechtsschutzversichert? Dann sollten Sie auf anwaltliche Vertretung nicht verzichten.
