Privates Baurecht

Das Private Baurecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen den privaten Baubeteiligten. Der Schwerpunkt liegt bei den Beziehungen zwischen demjenigen, der ein Bauwerk in Auftrag gibt (Bauherr) und den Beteiligten, welche das Bauwerk planen und ausführen (wie z.B. Architekten, Ingenieure, Bauunternehmen und Handwerker).

Zu den Aufgaben auf diesem Gebiet, zählen insbesondere folgende Tätigkeiten:

  • baubegleitende Beratung von Bauunternehmern, Architekten, Ingenieuren und Bauherren vom Vertragsabschluss bis zur Abnahme des Bauwerks. Auch bei auftretenden Bauzeitverzögerungen und anderen Leistungsstörungen, Baumängeln und Abrechnungsproblemen
  • gerichtliche und außergerichtliche Vertretung von Interessen von Bauunternehmen, Architekten, Ingenieuren und Bauherren, auch von rechtsschutzversicherten Bauherren einschließlich der Klärung der Deckungszusage mit der Rechtsschutzversicherung